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Rufnummernmitnahme

Wie es garantiert funktioniert & was zu beachten ist

Von Sandra Plett
Frau telefoniert per Handy im Park

Die Rufnummer begleitet uns meist viele Jahre unseres Lebens. Da ist es kein Wunder, dass man sie auch bei einem Anbieterwechsel mitnehmen möchte. Wer hat schon Lust eine neue Zahlenfolge auswendig zu lernen? Doch auch wenn die Rufnummernmitnahme gesetzlich geregelt ist, funktioniert die Portierung nicht immer reibungslos. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen deshalb, worauf Sie bei der Portierung achten müssen.

Was ist die Rufnummernmitnahme?

Was ist die Rufnummernmitnahme?

Die Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit, eine bisherige Rufnummer beim Anbieterwechsel vom alten zum neuen Anbieter mitzunehmen. Dabei kann es sich sowohl um eine Festnetznummer als auch um eine Handynummer handeln. Ist von der Mitnahme der Festnetznummer die Rede, spricht man häufig auch von der Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung.

Die Rufnummernmitnahme wird in Deutschland vom Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt, das festlegt, dass der alte Anbieter zum Vertragsende dazu verpflichtet ist, die Rufnummer freizugeben. Der gesamte Prozess wird von der Bundesnetzagentur (BnetzA) reguliert.

Was muss ich bei der Rufnummernmitnahme beachten?

Worauf ist bei der Rufnummernmitnahme zu achten?

Bevor Sie einen Vertrag mit einem neuen Anbieter eingehen, sollten Sie in jedem Fall etwaige Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen überprüfen. Möchten Sie Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen, müssen Sie hierfür einen Portierungsauftrag beim neuen Anbieter beauftragen. Voraussetzung für eine reibungslose Rufnummernmitnahme ist zunächst, dass Ihre Kundendaten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, zu portierende Rufnummer) beim neuen Anbieter mit den Daten des bisherigen Vertrags in jedem Fall abgleichen müssen. Bei fehlenden oder falschen Angaben hat der Anbieter das Recht, den Portierungsauftrag abzulehnen. Im Folgenden haben wir Ihnen noch einmal aufgeführt, worauf Sie bei Festnetz und Mobilfunk zusätzlich achten müssen:

Festnetznummer mitnehmen

Bei der Festnetzrufnummernportierung ist darüber hinaus zu beachten, dass die Mitnahme nicht möglich ist, wenn Sie in einen Wohnort mit einer anderen Vorwahl umziehen. Denn bei der Mitnahme der Telefonnummer wird sowohl die eigentliche Rufnummer als auch die Vorwahl des alten Anbieters übernommen. Ziehen Sie im selben Vorwahlgebiet um und bleiben bei Ihrem bisherigen Telekommunikationsanbieter ist eine Rufnummernportierung nicht notwendig, da Sie Ihre Nummer einfach automatisch behalten.

Handynummer mitnehmen

Beim Mobilfunk sind lediglich kleinere Voraussetzungen zu beachten. Außer den Vertragsinhaberdaten, die Sie mit den Altanbieter-Daten abgleichen müssen, sollten Sie dem neuen Anbieter mitteilen, ob es sich um einen Privat- oder Business-Vertrag handelt.

WICHTIG:
Die Angaben im Portierungsformular müssen mit den Daten des bisherigen Anbieters übereinstimmen. Schon bei kleineren Abweichungen ist eine Ablehnung der Rufnummernmitnahme sonst möglich.

Darüber hinaus müssen Sie den neuen Anbieter noch darüber informieren, zu wann Sie die Handynummer portieren möchten, ob es sich also um eine Rufnummernmitnahme zum Vertragsende oder um eine sofortige Rufnummernmitnahme handelt. Bei Ersterem teilen Sie dem neuen Anbieter einfach das Datum des Vertragsendes mit. Bei Letzterem müssen Sie vor der Portierung zunächst ein kostenpflichtiges Opt-In bei Ihrem Altanbieter setzen lassen.

Selbstverständlich können Sie auch Rufnummern aus Prepaid-Tarifen zum neuen Anbieter mitnehmen. Vor dem Portierungsauftrag ist es hierfür allerdings erforderlich, beim Prepaid-Anbieter eine Verzichtserklärung einzureichen.

Zeitpunkt der Portierung

Zeitpunkt der Portierung

So läuft eine Rufnummernportierung im Allgemeinen bei VoIP-Anbietern ab.

Die Rufnummernportierung kann von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen dauern. In jedem Fall sollten Sie genügend Vorlaufzeit für die Portierung Ihrer bestehenden Rufnummern einplanen und eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem Altanbieter berücksichtigen.

Die Rufnummernmitnahme nach Vertragsende ist seit dem 1. Dezember 2021 vertraglich geregelt. Sie haben nun das Recht, Rufnummern noch bis zu einem Monat nach Vertragsende zum neuen Anbieter portieren zu lassen. In der Regel werden Rufnummern aber sogar nach Ihrer Kündigung bis zu drei Monate bei Ihrem Altanbieter verwahrt, sodass innerhalb dieses Zeitraums eine nachträgliche Portierung möglich ist.

Möchten Sie Ihre Handynummer mitnehmen, ist das in der Regel auch vor Vertragsende möglich. Für die sofortige Rufnummernmitnahme wird wie bereits erwähnt eine sogenannte Opt-In Portierungserklärung notwendig, mit der Sie Ihre Mobilfunknummer vorzeitig freigeben. Das Opt-In ist 30 Tage lang gültig und kann bei vielen Anbietern selbst im Online-Kundenportal beantragt werden.

Was darf eine Rufnummernmitnahme kosten?

Was darf eine Rufnummernmitnahme kosten?

Nichts. Seit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, fallen für Rufnummernmitnahmen keine Kosten mehr an. Das gilt sowohl für Festnetz- als auch für Mobilfunknummern - unabhängig davon, ob Sie ein Privat- oder ein Geschäftskunde sind. Eine Ausnahme stellt aber die vorzeitige Rufnummernmitnahme beim Mobilfunk dar. Diese ist immer kostenpflichtig!

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