Deutschland möchte die Digitalisierung weiter vorantreiben – und bietet Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen attraktive Digitalisierungsförderprojekte. Doch welche Förderprogramme bieten sich für Ihr Unternehmen an? Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Digitalisierungsförderung für Unternehmen
Die wichtigsten Förderprogramme in 2022
1. Förderprogramm „Digital Jetzt“
1. Förderprogramm „Digital Jetzt“
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ 1 fördert Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „Digital Jetzt“ werden Investitionen in Digitalisierungstechnologie (Soft- und Hardware) oder Qualifizierungsmaßnahmen der MitarbeiterInnen zu Digitalisierungsthemen finanziell unterstützt. Die Förderquote ist abhängig von der Anzahl an Beschäftigten im Unternehmen:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40%
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35%
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30%.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in welcher die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung ist das Vorhaben innerhalb von zwölf Monaten umzusetzen.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
- Das Unternehmen muss im Rahmen des Antrags die gezielten Digitalisierungsvorhaben, Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele der Investition sowie den Wert, welchen die Investitionen für das Unternehmen einnehmen werden, darstellen.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
2. Förderprogramm „go-inno“
2. Förderprogramm „go-inno“
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm „go-inno“2 fördert externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von technisch-technologischen Produkt- und Verfahrensinnovationen in kleinen und mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „go-inno“ werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen finanziell unterstützt. Die Förderquote beträgt maximal 50% der Ausgaben von bis zu 1100€ je Tagewerk. Die Management- und Beratungsleistungen sind in zwei Module einzuteilen: 1. Potenzialanalyse & 2. Realisierungskonzept. Für den Bereich „Potenzialanalyse“ werden maximal 10 Tagewerke im Wert von insgesamt 5500€ und für den Bereich „Realisierungskonzept“ maximal 25 Tagewerke im Wert von insgesamt 13 750€ gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Es handelt sich um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Die Beschäftigung muss weniger als 100 MitarbeiterInnen betragen.
- Das Unternehmen darf einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro nicht überschritten haben.
- Die Beratung muss bei einem für die Förderung authorisierten Beratungsunternehmen stattfinden.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist laufend zu stellen.
3. Förderprogramm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“
3. Förderprogramm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“3 können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel in Unternehmen und für Freiberufler finanziert werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ werden unterschiedliche Investitionen und Betriebsmittel zur Realisierung von Digitalisierungsvorhaben finanziell unterstützt. Die Kredithöhe beträgt mindestens 25.000 und maximal 25 Millionen Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben von innovativen Unternehmen und ist ab einem effektiven Jahreszins von 0,01% beanspruchbar.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Es handelt sich um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro, das sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet oder
- Einzelunternehmer und FreiberuflerInnen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.
- Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
- Im Rahmen von Innovationsvorhaben werden neue und substanziell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen entwickelt.
- Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe ist gewährleistet.
- Eine Vereinbarkeit mit den vorgegebenen Kriterien aus den Bereichen Produktion/Verfahren, Produkte oder Strategie/Organisation bei Digitalisierungsvorhaben oder Unternehmenswachstum, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Innovationsförderung oder Wagniskapital bei innovativen Unternehmen ist gewährleistet.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist laufend zu stellen.
4. Accelerator des European Innovation Council (EIC)
4. Accelerator des European Innovation Council (EIC)
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „Accelerator des European Innovation Council (EIC)“4 kann die Realisierung von Digitalisierungsvorhaben in Startups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und für FreiberuflerInnen finanziert werden:
- mit einem innovativen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell,
- mit dem Potential, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu verändern,
- mit dem Vorhaben, europaweit und global zu skalieren.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ werden Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel finanziell unterstützt. Die Förderungshöhe beträgt 70% der förderfähigen Kosten und maximal 2,5 Mio. Euro und ist für Maßnahmen der Entwicklung, Demonstration und des Prototypings, Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen und Sicherung des Geistigen Eigentums sowie vorbereitende Marktzulassung vorgesehen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Es handelt sich um ein einzelnes KMU aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus einem zu Horizont Europa asoziierten Land,
- Ein „Small Mid-Cap“ (bis zu 499 Mitarbeitende) aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land (nur für die Investmentkomponente und für TRL-9-Aktivitäten) oder
- eine oder mehrere natürliche Personen (einschließlich einzelner Unternehmer) oder juristische Personen, die ein Unternehmen in der EU oder einem assoziierten Land gründen, bzw. in ein KMU oder „Small Mid-Cap“ investieren und in dessen Namen einen Antrag stellen möchten.
- Zu den weiteren Kriterien zählen u.a. eine hochrisikoreiche Innovation mit Disruptionspotential und ein motiviertes Team mit komplementären Kompetenzen.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist laufend zu stellen.
5. Regionale Förderprogramme
5. Regionale Förderprogramme
5.1 NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“5 können Digitalisierungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) realisiert werden. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und -form sowie der Kategorie des Fördervorhabens.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ werden Maßnahmen zur Realisierung von Digitalisierungsvorhaben, beispielsweise in Form von Zuschüssen für externe Beratungen, Beschäftigung von Hochschulabsolventen und Investitionen in spezifische IKT-Hard- und Software, finanziell unterstützt. Die Förderungshöhe beträgt in Abhängigkeit vom Einsatzbereich bis zu 45 000€. So können bspw MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, digitale Lösungen umgesetzt, wissenschaftliche und technologische Potenzialanalysen sowie Beratungs- und Kursangebote beansprucht oder Investitionen in spezifische technologiebasierte IKT-Hard- und Software getätigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Der Unternehmenssitz befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
- Die Beschäftigung des Unternehmens beträgt weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent).
- Das Unternehmen weist einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro auf.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist bis Ende 2022 zu stellen.
5.2 Rheinland-Pfalz: DigiBoost
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „DigiBoost“6 können Digitalisierungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und FreiberuflerInnen in Form von Zuschüssen beantragt werden. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und -form sowie der Kategorie des Fördervorhabens.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „DigiBoost“ werden Maßnahmen zur Realisierung von Digitalisierungsvorhaben mit dem Ziel der Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen finanziell unterstützt. Die Förderungshöhe beträgt in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen von bis zu 15 000€. So können Leistungen externer DienstleisterInnen und zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software bezuschusst werden, welche der Digitalisierung von Produktion und Verfahren, Produkten und Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen zugute kommen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Der Unternehmenssitz befindet sich in Rheinland-Pfalz.
- Die Beschäftigung des Unternehmens beträgt maximal 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent).
- Das Unternehmen weist einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro auf.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens liegen über 4000 Euro (Bagatellgrenze).
- Vor Antragstellung sind spezifische Informationsangebote der Kammern (IHK, HWK & LWK) wahrzunehmen und die Teilnahme nachzuweisen.
- Es muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung bestehen.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist laufend zu stellen.
5.3 Bayern: Digitalbonus Bayern
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ 7 können Digitalisierungsvorhaben von kleinen Unternehmen in Form von Zuschüssen beantragt werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „Digitalbonus Bayern“ werden Maßnahmen zur Realisierung von Digitalisierungsvorhaben finanziell unterstützt. Die Förderungshöhe beträgt im Rahmen des Digitalbonus Standard bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 10 000€, im Rahmen des Digitalbonus Plus, welches Maßnahmen mit einem besonderen Innovationsgehalt beinhaltet, bis zu 50% und maximal 50 000€. So können Maßnahmen zur Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen, der IT-Sicherheit oder Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung notwendigen IKT-Hardware und Software bezuschusst werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Der Unternehmenssitz befindet sich in Bayern.
- Die Beschäftigung des Unternehmens beträgt weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Das Unternehmen weist einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro auf.
Laufzeit der Förderung
Der Antrag auf Förderung ist bis Ende 2023 zu stellen.
Gut zu wissen:
Weitere Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Förderprogramm „go-inno“
- KFW: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: EIC Accelerator
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: Mittelstand innovativ & Digital
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: DigiBoost
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Digitalbonus Bayern